Accessibility

Selbst wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind, sollten Sie über Barrierefreiheit nachdenken

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Mit einer barrierefreien Website erreichen Sie mehr Kundinnen und Kunden. Viele geforderte Eigenschaften verbessern die User Experience und sogar das Ranking in Google. Für Websites der öffentlichen Hand ist Barrierefreiheit sowieso Pflicht.

Wir berücksichtigen viele Aspekte schon lange bei Konzeption und Programmierung. Bei Bedarf ziehen wir während der Entwicklung Expertinnen und Experten hinzu, die jeden Schritt gegenchecken. Das erspart Ihnen und uns böse Überraschungen.

Accessibility-Beratung

Wir besprechen mit Ihnen, wie sich Ihre Vorstellungen auch im Rahmen der BITV wirtschaftlich umsetzen lassen.

Wenn Barrierefreiheit Pflicht ist, kann das für manche Features erheblichen zusätzlichen Aufwand bedeuten. Wir sagen Ihnen, was Sie von vornherein beachten müssen, um das zu vermeiden.

UX-Beratung

Gute User Experience macht Ihre Website erfolgreicher. Nicht zuletzt in Google.

Wir zeigen Ihnen, was Sie tun müssen, um die perfekte Balance zwischen den Features, die Sie brauchen, einem Maximum an Barrierefreiheit und einer wirtschaftlichen Umsetzung zu finden.

Accessibility Management

Unsere Expertinnen und Experten begleiten Ihr Projekt von Anfang an und weisen auf Schwachstellen hin.

Viele kleine Fehler bei barrierefreier Umsetzung können zu einem unüberwindlichen Berg von Problemen führen, wenn am Ende der BITV-Test bestanden werden muss oder soll. Wir sorgen dafür, dass das nicht passiert.

Wir beraten Sie

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Gesetzliche Grundlagen

Diese Normen und Gesetze regeln Barrierefreiheit und Accessibility

Die Barrierefreiheit von Websites in Deutschland ist in den Richtlinien für Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnik (barrierefreie IKT) geregelt. Diese Richtlinien sind in der DIN SPEC 3105 "Barrierefreie Informationstechnik und Kommunikation (barrierefreie IKT) - Teil 1: Allgemeine Anforderungen" festgelegt.

Die DIN SPEC 3105 gilt für alle öffentlichen Websites und Web-Anwendungen in Deutschland.

Die internationale Richtlinie für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines, WCAG) und die europäische Norm EN 301 549 bilden weltweit bzw. in Europa die Basis für Gesetzgebungen.

In Deutschland gilt die Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung in der Fassung 2.0 (BITV 2.0).

Typische Handicaps

Für welche Menschen ist Barrierefreiheit wichtig und was können Sie tun

Besucher:innen mit Sehschwächen

Bei Beeinträchtigungen, die beim Besuch von Websites eine Rolle spielen,  denkt man zuerst an Sehschwächen. Das kann z. B. Farbenblindheit sein. Weit verbreitet ist beispielsweise die Rot-Grün-Blindheit. Steht jetzt roter Text auf einem grünen Hintergrund, ist er für diese Menschen kaum lesbar. 

Auch bei allen weiteren Sehfehlern, wie z. B. Kurzsichtigkeit (Website ist unscharf), Verlust des zentralen oder peripheren Sehens (Bereiche der Seite sind nicht sichtbar) bis hin zur Blindheit, muss die Website funktionieren. 

Besucher:innen mit körperlichen Schwächen

Die meisten Besucher:innen navigieren mithilfe von Maus, Trackpad oder Touchscreen. Barrierefrei bedeutet aber auch, dass eine Seite ohne diese Hilfsmittel zugänglich sein muss. Beispielsweise muss eine Seite nur mit Tastatur bedienbar sein, üblicherweise sind das die Tab- und Return-Tasten.

Wird eine Webseite mit einem Screenreader gelesen, so benötigt dieser Informationen, die auf herkömmlichen Webseiten oft nur optisch ersichtlich sind, z. B. ob ein Formularfeld ein Pflichtfeld ist, ob es deaktiviert ist oder verfügbar usw. Hierfür gibt es u. a.  spezielle HTML-Attribute, die unter dem Oberbegriff ARIA = Accessible Rich Internet Applications zusammengefasst werden und in geeigneter Weise in die Website integriert werden müssen.

Besucher:innen mit Leseschwächen

Besucher:innen mit Leseschwächen wie z. B. Dyslexie fällt es generell schwer, Texte zu lesen und zu verstehen. Hier erleichtern einfache Texte mit kurzen Sätzen und eine größere Schrift das Erfassen der Inhalte.

Ist meine Seite barrierefrei?

Ob Ihre Seite Barrierefrei ist, können Sie mit verschiedenen Tests herausfinden

Mit verschiedenen Tests wird die Barrierefreiheit einer Website überprüft. Erste Selbsttests bieten zwar Anhaltspunkte, ob die Website barrierefrei sein kann, können aber nicht einen vollständigen Test nach BITV ersetzen. 

Für öffentliche Auftraggeber:innen, die verpflichtend eine barrierefreie Seite anbieten müssen, muss so ein umfänglicher Test durchgeführt werden. Hier überprüfen Expertinnen und Experten die Website nach allen erforderlichen Kriterien. Erst nach Bestehen eines solchen Tests ist die Website barrierefrei nach BITV 2.0
Weitere Infos:

www.bitvtest.de/bitv_test.html

https://bik-fuer-alle.de/bitv-test.html

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