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Achtung Abmahnung

Neue Cookie-Banner-Regelung

Der Cookie-Banner muss unbedingt an die neuen Regelungen angepasst werden. Ansonsten drohen Abmahnungen.

Was ist erlaubt und was nicht

Grundlegendes zu Cookies

Sobald technisch nicht notwendige Cookies auf einer Website gesetzt werden, muss der Websitebetreiber den Nutzer entsprechend informieren und um dessen Zustimmung bitten.

Nur dann werden personenbezogene Daten rechtskonform getrackt.

Buttons für Zustimmung und Ablehnung sind ein Muss

Besonders wichtig ist das Einbinden von verschieden Buttons im Cookie-Banner. Der Nutzer muss der Nutzung von Cookies zustimmen können. Allerdings sollte er diese hier auch ablehnen dürfen. Dafür sollte ein kleiner Hinweistext für die Verwendung der Daten integriert sein.

Über einen weiteren Button muss dem Nutzer die Möglichkeit geboten werden, das Setzen der Cookies beliebig anzupassen. Damit das Banner rechtskonform ist, sind außerdem Links zum Impressum und zur Datenschutzerklärung vorgeschrieben.

Die Regeln für Cookie-Banner wurden verschärft

Was sie jetzt beachten müssen

Das LG München hat mit seinem Urteil kürzlich folgendes klagestellt:

  • Buttons zum Zustimmen und Ablehnen der Cookies müssen gleichwertig sein.
    Der Button für die Zustimmung darf nicht besonders hervorgehoben werden, auch nicht durch eine andere Farbe – Nudging genannt.

  • Consent-Buttons, mit denen man allen Cookies zustimmt sind auch in den weiteren Einstellungen untersagt.
    Dies gilt, solange es keinen gleichwertigen Button für die Ablehnung gibt.

Mit all diesen Vorschriften soll die bewusste Manipulation des Verhaltens der Website-Besucher:innen unterbunden werden. 

Unsere Agentur arbeitet sehr gerne mit dem Cookie-Consent-Tool “Usercentrics”. Damit erstellen wir für alle unsere Kunden einfach und unkompliziert die Cookie-Banner. Falls Sie Interesse an der Einrichtung dessen haben oder mehr über die Datenschutz-Regelung erfahren möchten, kontaktieren Sie uns oder besuchen Sie unsere passende Website.

Geschrieben von Selina Marie Pohl, Pagemachine AG

Quelle: www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/12828-abmahnung-cookie-consent-banner.html

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